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Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen in den Betrieben. Digitalisierung kann mitgestaltet werden. Mitbestimmung 4.0
Beginn
03.Sep.2018
Beginn
10:00
Ende
17:30
Uhr
Zielgruppe
Vertiefung

Werkstattgespräch: Digitalisierung und Interessenvertretung

Beschreibung

 

Digitale Transformationsprozesse sind keine Naturgesetze. Vielmehr sind sie gestaltbar und fordern Interessenvertretungen zu einer aktiven Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte auf. Nur dann kann die Digitalisierung der Arbeitswelt zugunsten guter digitaler Arbeitsbedingungen beeinflusst werden.

  • Welche Einflussmöglichkeiten stehen Betriebs-, Personalräten und Vertrauenskörpern zur Verfügung?
  • Wie verändern sich die Arbeit und Rolle der Interessenvertretungen durch die Digitalisierung?
  • Wo treten potentiell neue Konfliktlinien zutage und führen Digitalisierungsprozesse sogar zu einem Verlust an Mitbestimmungsmöglichkeiten?
  • Wo bietet die Digitalisierung hingegen sogar Chancen für neue Beteiligungsformen?

Thomas Müller, Gewerkschaftssekretär der Bezirksleitung Niedersachsen-Sachsen-Anhalt der IG Metall, wird im Rahmen eines Impulsvortrages über gewerkschaftliche Strategien zur Stärkung der betrieblichen Interessenvertretungen bei digitalen Unternehmensumbrüchen berichten und in der Folge mit den Teilnehmenden diskutieren.

Wir laden zum überbetrieblichen Erfahrungsaustausch ein. Auf diese Weise ist es möglich, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren sowie Strategien für eine gelungene Mitbestimmungspraxis unter digitalen Vorzeichen zu entwickeln. Die Werkstattgespräche zielen darauf, die Sprach- und Verhandlungsfähigkeit der betrieblichen Akteure zu stärken.

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an betriebliche Interessensvertretungen, Referentinnen und Referenten sowie weitere Interessierte, die sich in unterschiedlichen Kontexten bereits mit dem Thema "Digitalisierung" befassen.

Das Werkstattgespräch  ist als § 37 Abs. 7 BetrVG-Veranstaltung durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung anerkannt - Antr-LNr. 40/2018. Dementsprechend ist es für die Teilnahme ggfs. erforderlich, dass der Betriebsrat einen Entsendungsbeschluss gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG fasst. Für Personalräte gilt analog der § 40 NPersVG. Für die Schwerbehindertenvertretung gilt die Freistellung nach § 96 Abs. 4 SGB IX, für Mitarbeitervertretungen § 19 MVG.

Pädagogische Verantwortung
Dorothea Katharina Ritter

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Der Veranstaltungsort

Was erwartet mich im Bildungs- und TagungsZentrum HVHS Springe?


Bildungs- und Tagungszentrum HVHS Springe

 

 

Bildungs- und TagungsZentrum HVHS Springe

Die Heimvolkshochschule Springe (HVHS Springe e.V.) blickt auf eine über 90 Jahre lange Tradition der politischen Bildungsarbeit zurück, nur unterbrochen durch die Diktatur der Nationalsozialisten. Im ZegdAM schreiben wir diese Tradition mit Blick auf die Transformation der Lebens- und Arbeitswelt fort. 


Bildungs- und Tagungszentrum HVHS Springe

 

 

Die Stärkung der Mitbestimmung und Demokratie ist für die Bewältigung der Anforderungen im Zusammenhang mit der Transformation der Lebens- und Arbeitswelt dringend notwendig. Daher ist sie ein zentrales Ziel der vielfältigen Angebote für Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Jugend-Auszubildenden-Vertretungen und weitere Interessierte. Durch die Arbeit des ZegdAM bleiben wir thematisch und methodisch am „Puls der Zeit“, und unterstützen unter anderem Referentinnen und Referenten darin, (auch technische) Potenziale zu nutzen. Dafür tauschen wir uns eng mit unseren Netzwerkpartnerinnen und -partern aus.


Bildungs- und Tagungszentrum HVHS Springe

 

 

Unser Haus am Rande des Deisters bietet neben hellen, modernen Tagungsräumen mit zeitgemäßer Ausstattung vor allem die Nähe zur Natur mit Wander- und Laufstrecken im angrenzenden Wald. Darüber hinaus gibt es Sauna, Kegelbahn, Tischtennisraum, Minigolf, Außenschach und vieles mehr. Das Bistro mit „Olli“ bietet die Möglichkeit, den Abend gemeinsam aus- und die Erfahrungen des Tages nachklingen zu lassen.

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