Werkstattgespräch: Indirekte Steuerung
Nicht die indirekte Steuerung ist auf 2019 verschoben, ganz im Gegenteil ist sie in der betrieblichen Realität von hoher Aktualität. Das Werkstattgespräch Indirekte Steuerung wird auf 2019 verschoben.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt geht mit neuen Formen der Arbeitsorganisation einher: Arbeiten in agilen Teams, arbeiten in der Matrix, zeitlich und räumlich entgrenztes Arbeiten, Vertrauensarbeitszeit, Multitasking sind nur einige Beispiele unter vielen. Oftmals wird diagnostiziert, dass die Produktivität der Arbeitskräfte seit einigen Jahren so hoch ist wie noch nie und die Arbeitnehmer*innen konsequent Höchstleistungen abliefern.
Die neuen Formen der Arbeitsorganisation werden von Management- und Personalsteuerungsstrategien begleitet, die unter den Begriff „indirekte Steuerung“ gefasst werden. Ansätze indirekter Steuerung zielen u.a. auf die Eigeninitiative der Beschäftigten, darauf, dass sie sich unmittelbar mitverantwortlich für das Bestehen „ihres“ Unternehmens am Markt fühlen.
Arbeitnehmer*innen erleben die veränderten Rahmenbedingungen häufig zwiespältig. Einerseits geben sie an, das Mehr an Verantwortung und Selbstbestimmung zu schätzen. Andererseits sehen sich die Beschäftigten mit einer stetig steigenden Arbeitsintensität, einem wachsenden Arbeitsdruck und zunehmend unscharf definierten Arbeitsrahmen konfrontiert sowie einer starken Belastung ausgesetzt.
Schließlich wirkt indirekte Steuerung auch bis tief in das Selbstverständnis der Sozialpartnerschaften hinein und stellt die Rolle der Betriebs- und Personalräte vor neue Aufgaben.
- Wodurch zeichnet sich indirekte Steuerung aus? Wie ist sie entstanden?
- Wie hängen indirekte Steuerung und Digitalisierung zusammen?
- Wie können Interessenvertretungen mit indirekten Steuerungsvorgängen umgehen?
Ziel des Werkstattgesprächs ist es, sich im inner- und überbetrieblichen Austausch mit dem Thema vertraut zu machen sowie Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Interessenvertretungsarbeit kritisch zu diskutieren. Auf diese Weise ist es möglich, Strategien für eine gelungene Mitbestimmungspraxis unter digitalen Vorzeichen zu entwickeln.
Zielgruppe: Personal- und Betriebsräte, Vertrauensleute, Referentinnen und Referenten sowie weitere Interessierte, die sich in unterschiedlichen Kontexten bereits mit dem Thema "Digitalisierung" befassen.
Eine Anerkennung des Werkstattgesprächs gem. § 37 Abs. 7 BetrVG ist beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wird erneut beantragt werden. Dementsprechend ist es für die Teilnahme ggfs. erforderlich, dass der Betriebsrat einen Entsendungsbeschluss gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG fasst. Für Personalräte gilt analog der § 40 NPersVG. Für die Schwerbehindertenvertretung gilt die Freistellung nach § 96 Abs. 4 SGB IX, für Mitarbeitervertretungen § 19 MVG.